Gesetz.sh
ELEKMASCHBBBIGAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz* (Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung BBiG - ElekMaschBBBiGAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.