Gesetz.sh
ELEKMASCHBBBIGAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz* (Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung BBiG - ElekMaschBBBiGAusbV)
§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Systementwurf,
3.
Funktions- und Systemanalyse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.