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ELEKAUSBV_2021
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§ 2
ELEKAUSBV_2021
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin* (Elektronikerausbildungsverordnung - ElekAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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