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EINHV
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§ 6
EINHV
Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (Einheitenverordnung - EinhV)
§ 6
Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft.
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Quelle