Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
EGVG
/
§ 4
EGVG
Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung (Vorausschätzungsgesetz - EgVG)
§ 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle