Gesetz.sh
EEMD-ZVANL_I

Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung)
§ 10 Entgeltpflicht

Der Anbieter trägt die Kosten für die Durchführung des Prüfverfahrens. Das Entgelt bestimmt sich nach der Entgeltordnung (Anlage 5).