Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
DRIG
/
§ 3
DRIG
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
§ 3
Dienstherr
Die Richter stehen im Dienst des Bundes oder eines Landes.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L