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DIREKTZAHLDURCHFG
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§ 28
DIREKTZAHLDURCHFG
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG)
§ 28
(weggefallen)
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