Gesetz.sh
DEV_2020

Verordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel *) (Datenerhebungsverordnung 2020 - DEV 2020)
§ 13 Zuständige Behörde

Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Umweltbundesamt.