Gesetz.sh
D_KVAG

Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG)
§ 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung

Wird die Eintragung abgelehnt, so kann auch der Masseverwalter das in dem Verfahren gegebene Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren über das Rechtsmittel ist kostenfrei.