Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
CORONAIMPFV_2021-09
/
§ 17
CORONAIMPFV_2021-09
Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf weitere Schutzimpfungen (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)
§ 17
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
J
←
Zurück
Quelle