Gesetz.sh
CO2KOSTAUFG

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
§ 12 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.