In das Register werden eingetragen
- 1.
strafgerichtliche Verurteilungen (§
§ 4 bis 7),
- 2.
(weggefallen)
- 3.
Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (
§ 10),
- 4.
gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden wegen Schuldunfähigkeit (
§ 11),
- 5.
gerichtliche Feststellungen nach
§ 17 Abs. 2,
§ 18,
- 6.
nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§
§ 12 bis 16,
§ 17 Abs. 1).