Gesetz.sh
BWSCHUTZG

Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Schutz-Gesetz - BwSchutzG)
§ 2 Inhalt der unterstützten Verfassungstreueprüfung

Im Rahmen der unterstützten Verfassungstreueprüfung werden Informationen zur Bewertung herangezogen, ob die betroffene Person Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.