Gesetz.sh
BWAHLGV

Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
§ 20 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.