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BWAHLGFRISTABKV_2024
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§ 2
BWAHLGFRISTABKV_2024
Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
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