Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BTGO_2025
/
§ 34
BTGO_2025
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
§ 34
Platz des Redners
Die Redner sprechen von den dafür bestimmten Saalmikrofonen oder vom Rednerpult aus.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L