Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine wichtige Einrichtung Verpflichtungen nach
§ 30 Absatz 1 Satz 1,
§ 32 Absatz 1 bis 3 und
§ 38 Absatz 3 nicht oder nicht richtig umsetzt, so kann das Bundesamt deren Einhaltung überprüfen und Maßnahmen nach
§ 61 treffen.