Gesetz.sh
BRSEKRHAUSO

Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
§ 7 Sondereinrichtungen

Für die Benutzung der Sondereinrichtungen des Bundesrates wie Bibliothek und Archiv gelten neben dieser Anordnung zusätzlich deren Benutzungsordnungen in der jeweils geltenden Fassung.