Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BRINV
/
§ 9
BRINV
Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
§ 9
Richter des Bundesverfassungsgerichts
Diese Verordnung gilt nicht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L