Gesetz.sh
BRHG_1985

Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG)
§ 4 Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete

Zum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete.