Die Senate entscheiden
- 1.
- 2.
- auf Antrag eines Mitglieds, wenn in einem Kollegium Übereinstimmung nicht erzielt wird oder es sich um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung handelt;
- 3.
- über die ihnen durch die Geschäftsordnung und den Großen Senat zugewiesenen Angelegenheiten.