Gesetz.sh
BRGO_2025

Geschäftsordnung des Bundesrates
§ 45 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse

Die Sekretärin oder der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu.