Gesetz.sh
BPR_STHHSTIFTG

Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
§ 8 Neben- und ehrenamtliche Tätigkeit

Die Mitglieder des Kuratoriums und des Vorstandes sind, soweit sie nicht nebenamtlich tätig sind, ehrenamtlich tätig.