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BPR_STHHSTIFTG
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§ 14
BPR_STHHSTIFTG
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
§ 14
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
J
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Quelle