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BNICHTRSCHG
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§ 3
BNICHTRSCHG
Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG)
§ 3
Hinweispflicht
Auf das Rauchverbot nach
§ 1
ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
J
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L