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BNDG

Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG)
§ 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.