Gesetz.sh
BMVI-WS-BGEBV

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt - WSBGebV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.