Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BMING
/
§ 8
BMING
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz - BMinG)
§ 8
Ein Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung findet nicht statt.
J
←
Zurück
Quelle
Weiter
→
L