Gesetz.sh
BMELWIDVERTRANO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELWidVertrAnO)
§ 4 Übergangsregelung

Auf Widersprüche und Klagen, die vor dem 1. Juni 2017 erhoben worden sind, sind die in § 5 Absatz 2 genannten Anordnungen weiter anzuwenden.