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BMELDD_V_2_2015
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§ 5
BMELDD_V_2_2015
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)
§ 5
(wegefallen)
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