Gesetz.sh
BMELBGEBV

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMEL - BMELBGebV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.