Gesetz.sh
BMELBGEBV

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMLEH - BMLEHBGebV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.