Gesetz.sh
BLV_2026

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst

Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.