(1) Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren.
(2) Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Voraussetzungen erfüllt, die in der Ausschreibung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bestimmt sind. Ob diese Voraussetzungen erfüllt werden, wird durch eine Auswertung der Bewerbungsunterlagen festgestellt, insbesondere von Zeugnisnoten, Studienleistungen oder Arbeitszeugnissen. Ferner können Tests zur Erfassung von kognitiver Leistungsfähigkeit, sozialen Fähigkeiten, Persönlichkeitsmerkmalen, Motivation oder Sprachkenntnissen durchgeführt werden. Die Tests können unterstützt durch Informationstechnik durchgeführt werden.
(3) Zum Auswahlverfahren nicht zuzulassen sind Bewerberinnen und Bewerber, die aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf bereits einmal entlassen worden sind wegen
- 1.
- des endgültigen Nichtbestehens der Laufbahnprüfung in diesem Vorbereitungsdienst oder
- 2.
- des endgültigen Nichtbestehens einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung in diesem Vorbereitungsdienst.