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BLV_2009
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§ 11a
BLV_2009
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 11a
Einfacher Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.
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