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BLEBEIH_BERTRANO
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§ 4
BLEBEIH_BERTRANO
Anordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BLEBeihÜbertrAnO)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Quelle