§ 31 gilt nicht für die Beförderung von Fahrgästen
- 1.
- auf einem Gütermotorschiff im Sinne des Artikels 1.01 Nummer 1.6 ES-TRIN, wenn
- a)
- der Haupterwerbszweck die Güterbeförderung ist und
- b)
- die Beförderung von Fahrgästen ausschließlich bei Gelegenheit der Ausübung dieses Haupterwerbszwecks durchgeführt wird,
- 2.