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BINSCHSTRO2012ABWV_8
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§ 4
BINSCHSTRO2012ABWV_8
Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (8. BinSchStrOAbweichV)
§ 4
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.
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