Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BINSCHSTRO2012ABWV_7
/
§ 4
BINSCHSTRO2012ABWV_7
Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (7. BinSchStrOAbweichV)
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2027 außer Kraft.
J
←
Zurück
Quelle