Gesetz.sh
BINSCHKAPAUSBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin * (Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung - BinSchKapAusbV)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.