Altanlage im Sinne dieses Abschnitts ist eine Anlage,
- 1.
- 2.
- 3.
- für die der Betreiber einen vollständigen Genehmigungsantrag zur Errichtung und zum Betrieb vor dem 27. November 2002 gestellt hat und die vor dem 27. November 2003 in Betrieb gegangen ist.