Gesetz.sh
BFRBEIHILFEANO

Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BfRBeihilfeAnO)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.