Gesetz.sh
Suche
⌘K
Gesetze
/
BFD-WAHLV
/
§ 11
BFD-WAHLV
Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD-Wahlverordnung - BFD-WahlV)
§ 11
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
J
←
Zurück
Quelle