Gesetz.sh
BFD-WAHLV

Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD-Wahlverordnung - BFD-WahlV)
§ 11 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.