Gesetz.sh
BFAAWIDVERTRANO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung (BfAAWidVertrAnO)
§ 4 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.