Förderungsberechtigte, denen eine Maßnahme der beruflichen Bildung außerhalb ihres Wohnortes bewilligt worden ist, können auf einen Antrag, der vor einem Umzug an den Ort der Maßnahme der beruflichen Bildung einschließlich seines Einzugsgebietes (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesumzugskostengesetzes) schriftlich oder elektronisch zu stellen ist, für diesen Umzug einen Zuschuss zu den Umzugsauslagen erhalten, sofern hierfür
- 1.
- eine Zusage der Umzugskostenvergütung nicht erteilt worden ist,
- 2.
- die bisherige Wohnung nicht im Einzugsgebiet zu der neuen Ausbildungsstätte liegt und
- 3.
- dem Grunde nach ein Anspruch auf Erstattung von Trennungsauslagen besteht.