Gesetz.sh
BF_V

Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung - BFöV)
§ 10 Zahl der Unterrichtsstunden

Ein Studienhalbjahr an einer Bundeswehrfachschule umfasst je nach Lehrgang bis zu 750 Unterrichtsstunden.