Gesetz.sh
BEVBEIHANO

Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe (BEVBeihAnO)
§ 4 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.