Gesetz.sh
BETRPR_MDURCHFGZUCKV

Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.