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BETONFBAUSBV
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§ 21
BETONFBAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin* (Betonfertigteilbauerausbildungsverordnung - BetonFBAusbV)
§ 21
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
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Quelle