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BERGARBWOF_GDV
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§ 4
BERGARBWOF_GDV
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 28. August 1965 an in Kraft.
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Quelle